Seit dem 12. März haben sich die Bestimmungen zur Ausstellung von langfristigen Visa für Ausländer, die Immobilien in Bulgarien besitzen, geändert.

Nach den neuen Regeln müssen Russen, die Unterlagen beim Bulgarischen Visaservicezentrum einreichen, im Feld „Reisezweck“ den entsprechenden Ausdruck angeben: „Immobilieneigentümer und eingeladene Person“ oder „Firmeninhaber“, falls eine Gewerbeimmobilie auf eine juristische Person erworben wurde.
Die Website des Bulgarischen Visazentrums informiert, dass Russen eine Kopie der notariellen Eigentumsurkunde vorlegen müssen, die bei einer der offiziellen Vertretungen Bulgariens in Russland beglaubigt wurde. Namentlich bei der Botschaft der Republik Bulgarien in Moskau und beim Konsulat der Republik Bulgarien in Sankt Petersburg. Dabei ist das Original der notariellen Urkunde und die Quittung, die die Beglaubigung bestätigt und dem Antragsteller zusammen mit dem Pass zurückgegeben wird, mitzuführen. In diesem Fall kostet die Beglaubigung 100 Rubel. Ebenso betragen die Beglaubigungsgebühren nach Tarif des Bulgarischen Konsulats: für die erste Seite des Dokuments – 480 Rubel, für jede weitere – 240 Rubel. Die notarielle Urkunde kann auch von einem bulgarischen Notar beglaubigt werden.
Bulgarien ist in letzter Zeit das bevorzugteste Land für den Erwerb von Wohnimmobilien unter russischen Käufern geworden. Am größten ist das Interesse der Russen an Häusern und Apartments an den bulgarischen Seebädern, doch in letzter Zeit nimmt das Interesse am Kauf von Wohnraum in den Skigebieten des Landes zu. Russischen Staatsbürgern wählen Bulgarien immer öfter zur Auswanderung aus mehreren Gründen: erschwingliche Immobilienpreise, die wohlwollende Einstellung der lokalen Bevölkerung gegenüber Russen sowie bequeme Flugverbindungen zu großen Städten Russlands.
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